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1315. Januar 21. Bei Breslau.

b. Agn. virg. et mat. glor.

Bolezlaus, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, gestattet dem Abte Johann von St. Vincenz bei Breslau und dessen Konventen zur Verbesserung ihrer nur wenig Ertrag bringenden Dupino genannten hereditas (prope Jelzo in Olaviensi districtu fügt No. 155 bei - Daupe) auf dieser und in deren Grenzen Dörfer nach deutschem Rechte anzulegen, befreit dieselbe von allen Lasten des polnischen Rechtes und gewährt villanis et rusticis inibi commorantibus (et commoraturis fügt No. 155 hinzu) eine 16jährige Steuerfreiheit, sowie auch dem Abte die Gerichtsbarkeit unter Vorbehalt der Rechte des herzoglichen Landvogtes.

Z.: die Ritter Albert Bart, Jencho de Palow, Oyer (Hoyger in 155) de Pretiz (Prittwitz), Stephan v. Parchwitz, Heinrich de Pogorella, Otto Cechzviz (Zezchwizc in 155) und dom. Volfker (Wolker in 155) herzogl. Kaplan.


Or. im Bresl. Staatsarch. Vincenzst. 156 mit sehr beschädigtem aber anscheinend echtem Siegel (mit Helmrücksiegel) an rothgelben Seidenfäden. Bei einer zweiten Ausfertigung ebendas. No. 155 hat man mit anderer Dinte im Texte nachgeholfen, und die Befestigung des allerdings echt erscheinenden Siegels ist verdächtig, aber die in vorstehendem Auszuge hervorgehobenen wichtigeren Varianten vermögen einen Beweggrund zur Fabrikation einer neuen Urk. nicht klar zu machen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.